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Rechtlich Korrektes Impressum: 10 Wichtige Pflichtangaben für Deine Webseite

Ladungsfähige Adresse im Impressum

In Deutschland besteht für Webseitenbetreiber eine Impressumspflicht. Ein Impressum ist eine rechtliche Information, die auf einer Webseite bereitgestellt werden muss und sicherstellt, dass der Betreiber einer Webseite eindeutig identifizierbar ist. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben, einschließlich Abmahnungen und Bußgelder. Um diesen Risiken vorzubeugen, muss ein Impressum bestimmte gesetzlich festgelegte Angaben enthalten. In diesem Leitfaden werden alle notwendigen Informationen besprochen, die ein Impressum enthalten muss, um rechtlich korrekt zu sein.

Einleitung

Ein Impressum dient dazu, den Betreiber einer Webseite transparent zu machen und den Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihn bei rechtlichen oder geschäftlichen Anliegen zu kontaktieren. In Deutschland ist das Impressum besonders relevant, da es durch verschiedene Gesetze, wie das Telemediengesetz (TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag (RStV), geregelt wird. Diese Vorschriften betreffen sowohl private als auch geschäftliche Webseitenbetreiber, wobei vor allem Unternehmen und Personen mit kommerziellen Interessen zur Angabe eines Impressums verpflichtet sind.

Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht betrifft im Grunde jede Webseite, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken betrieben wird. Das bedeutet, sobald eine Webseite auch nur ansatzweise kommerziell genutzt wird oder redaktionelle Inhalte bietet, muss ein Impressum vorhanden sein. Zu den impressumspflichtigen Betreibern gehören unter anderem:

  • Unternehmen und Freiberufler, die ihre Dienstleistungen oder Produkte online anbieten.
  • Blogs, die Werbung schalten oder mit Affiliate-Links arbeiten.
  • Vereine, die über ihre Tätigkeiten informieren und Mitgliederwerbung betreiben.
  • Journalisten und Medienschaffende, die redaktionelle Inhalte veröffentlichen.

Private Webseiten, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch und ohne kommerzielle Interessen betrieben werden, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Sobald jedoch ein Blog oder eine Social-Media-Seite auf irgendeine Weise Einnahmen generiert, tritt die Impressumspflicht in Kraft.

Rechtsgrundlage des Impressums

Die Grundlage für die Impressumspflicht in Deutschland bildet das Telemediengesetz (TMG), das festlegt, welche Angaben in einem Impressum enthalten sein müssen. Hinzu kommen Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) für Betreiber von redaktionellen oder journalistischen Inhalten. Diese Regelungen sollen Transparenz im Online-Bereich schaffen und Verbrauchern ermöglichen, Anbieter von Online-Diensten schnell und unkompliziert zu identifizieren und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften:

  • Telemediengesetz (TMG): Verantwortlich für allgemeine Informationen, die in einem Impressum enthalten sein müssen.
  • Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Besonders relevant für Medienschaffende und Webseiten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.

Notwendige Angaben im Impressum

Ein rechtlich korrektes Impressum muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Die folgenden Punkte sind notwendig, damit ein Impressum den gesetzlichen Anforderungen entspricht:

  • Name und Anschrift: Vollständiger Name des Verantwortlichen oder Unternehmens sowie eine ladungsfähige Anschrift. Postfächer sind unzureichend.
  • Kontaktdaten: Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, um den Webseitenbetreiber direkt kontaktieren zu können.
  • Angaben zur Rechtsform: Bei Unternehmen muss die jeweilige Rechtsform (z.B. GmbH, AG) angegeben werden.
  • Vertretungsberechtigter: Falls das Unternehmen von einem Geschäftsführer oder Vorstand vertreten wird, muss dessen Name im Impressum genannt werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Falls das Unternehmen eine USt-IdNr. hat, muss diese ebenfalls angegeben werden.
  • Registergericht und Registernummer: Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen ist die Angabe der Registernummer sowie des zuständigen Registergerichts verpflichtend.

Person oder Unternehmen als Anbieter

Das Impressum muss eindeutig klären, wer der Betreiber der Webseite ist. Bei Einzelpersonen muss der vollständige Vorname und Nachname genannt werden. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder einer AG muss die vollständige Firma inklusive Rechtsform angegeben werden. Wichtig ist, dass es eine ladungsfähige Anschrift gibt – das bedeutet, dass Postfächer nicht zulässig sind. Zudem muss eine Person benannt werden, die für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist (insbesondere bei redaktionellen Inhalten).

korrektes impressum

Kontaktinformationen

Zu den Pflichtangaben im Impressum zählen auch die Kontaktinformationen. Hier muss mindestens eine Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden. Diese Informationen müssen es dem Nutzer ermöglichen, den Betreiber der Webseite unkompliziert und direkt zu erreichen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um aktuelle und funktionierende Kontaktdaten handelt, da veraltete Informationen als Verstoß gegen die Impressumspflicht gelten können.

Angaben zu Rechtsformen und Vertretungsberechtigten

Falls die Webseite von einer juristischen Person (wie einem Unternehmen) betrieben wird, sind zusätzlich Angaben zur Rechtsform sowie zu den Vertretungsberechtigten notwendig. Bei einer GmbH muss beispielsweise der Geschäftsführer genannt werden, bei einer AG der Vorstand. Diese Informationen dienen dazu, im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen die zuständige Person zu identifizieren.

Gewerbliche Angaben: USt-IdNr.

Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder im Sinne des Umsatzsteuerrechts tätig sind, ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum verpflichtend. Diese Nummer wird von der Finanzverwaltung zugewiesen und dient der Identifizierung eines Unternehmens für steuerliche Zwecke im Binnenmarkt der Europäischen Union.

Registernummer und Registergericht

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen in ihrem Impressum auch ihre Registernummer und das zuständige Registergericht angeben. Diese Angaben helfen dabei, das Unternehmen eindeutig zu identifizieren und dienen der rechtlichen Transparenz. Dazu gehören neben Handelsgesellschaften auch Vereine, deren Vereinsregisternummer angegeben werden muss.

Angaben zu Berufsverbänden und Kammern

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Anwälte, Ärzte, Architekten oder Steuerberater, gelten zusätzliche Impressumspflichten. Sie müssen unter anderem die zuständige Kammer oder den Berufsverband sowie die berufsrechtlichen Regelungen, denen sie unterliegen, im Impressum aufführen.

Besondere Pflichten für Journalisten und Medienschaffende

Journalisten und Webseitenbetreiber, die redaktionelle Inhalte veröffentlichen, haben besondere Pflichten im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Sie müssen im Impressum eine verantwortliche Person für den Inhalt der Webseite benennen. Diese Person ist dann im Sinne des Presserechts für den veröffentlichten Inhalt verantwortlich.

Disclaimer und Haftungsausschluss

Häufig werden in Impressen sogenannte Disclaimer verwendet, um sich von bestimmten Inhalten, insbesondere von verlinkten Seiten, zu distanzieren. Allerdings haben solche Haftungsausschlüsse in der Praxis meist keine rechtliche Wirkung, da der Webseitenbetreiber generell für die Inhalte, die auf seiner Seite veröffentlicht werden, verantwortlich ist. Es ist daher ratsam, auf solche Disclaimer zu verzichten oder sie entsprechend zu formulieren, dass sie mit geltendem Recht vereinbar sind.

Datenschutz und DSGVO-Hinweise

Neben dem Impressum ist auch eine Datenschutzerklärung auf jeder Webseite erforderlich, die personenbezogene Daten erhebt. Das Impressum und die Datenschutzerklärung müssen dabei klar voneinander getrennt und jeweils vollständig sein. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Nutzer klar darüber informiert werden müssen, welche Daten gesammelt und wie sie verarbeitet werden.

Barrierefreiheit im Impressum

Ein Impressum sollte auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Dies kann bedeuten, dass es in einfacher Sprache verfasst und technisch so gestaltet ist, dass es von Screenreadern problemlos gelesen werden kann. Barrierefreiheit ist ein zunehmend wichtiger Aspekt der Webseiten-Gestaltung und sollte auch bei der Erstellung des Impressums berücksichtigt werden.

Konsequenzen bei fehlendem oder falschem Impressum

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann teure Abmahnungen und Bußgelder zur Folge haben. Besonders in Deutschland sind Verstöße gegen die Impressumspflicht ein häufiger Grund für rechtliche Auseinandersetzungen. Webseitenbetreiber sollten deshalb darauf achten, dass ihr Impressum den gesetzlichen Anforderungen entspricht und regelmäßig aktualisiert wird.

ladungsfähige adresse im impressum

Häufig gestellte Fragen zum Impressum

Muss ich ein Impressum auf meiner privaten Webseite haben?

  • Nein, rein private Webseiten, die keine kommerziellen Interessen verfolgen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen.

Kann ich ein Postfach als Adresse im Impressum angeben?

Was passiert, wenn mein Impressum unvollständig ist?

  • Ein unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

Muss ich meine Telefonnummer im Impressum angeben?

  • Ja, es muss eine Telefonnummer oder eine andere direkte Kontaktmöglichkeit bereitgestellt werden.

Muss ich das Impressum auf jeder Unterseite meiner Webseite zugänglich machen?

  • Das Impressum sollte von jeder Unterseite aus leicht zugänglich sein, am besten durch einen klar erkennbaren Link.

Was ist eine USt-IdNr. und wann muss ich sie angeben?

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennziffer, die Unternehmen von der Finanzverwaltung zugewiesen wird, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Sie muss im Impressum angegeben werden, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.
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