Wer denkt, dass ein Coworking Space nur ein hipper Trend für Startups ist, irrt gewaltig. Denn neben Kaffee, schnellem WLAN und neuen Kontakten bietet ein Coworking Space vor allem eines: Steuervorteile, die dein Homeoffice alt aussehen lassen.
In diesem Artikel erfährst du, wie du Coworking-Kosten steuerlich geltend machen kannst, wann es sich besonders lohnt – und warum dein Küchentisch in Sachen Steuern keine Chance hat.
Homeoffice oder Coworking – was ist steuerlich besser?
Viele Selbstständige und Freelancer arbeiten von zu Hause aus – aber die steuerliche Absetzbarkeit des Homeoffices ist leider begrenzt.
Nur wenn ein Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du ihn komplett absetzen. Und selbst dann gibt’s eine Höchstgrenze (1.260 € jährlich, bei begrenztem häuslichem Arbeitszimmer – Stand 2025).
Im Vergleich dazu sind Coworking-Kosten meist klar und vollständig absetzbar. Warum?
👉 Der Grund: Coworking ist ein extern angemieteter Arbeitsplatz.
Und das bedeutet: alle damit verbundenen Kosten gelten als betrieblich veranlasst und sind somit steuerlich absetzbar – ohne Deckelung, ohne komplizierte Begründungen.
Ein weiterer Pluspunkt: Du musst keine räumliche Trennung in deiner Wohnung nachweisen – du mietest ja extern.
Was du konkret absetzen kannst
Wenn du einen Coworking-Platz nutzt, kannst du folgende Kosten ganz oder anteilig in deiner Steuererklärung geltend machen:
- 💼 Monatliche Mietkosten für deinen festen oder flexiblen Arbeitsplatz
- ☕ Zusätzliche Services wie Meetingräume, Schließfächer oder Drucker
- 🚉 Anfahrt mit Bus/Bahn oder Auto (als Betriebsausgaben oder Fahrtkosten)
- 📶 Internet, Kaffee, Reinigung – sofern im Vertrag enthalten
- 💳 Tagespässe für spontane Nutzung
Tipp: Sammle alle Rechnungen digital oder nutze Tools wie Lexoffice oder SevDesk, um den Überblick zu behalten.
Beispiel: So sparst du mit Coworking konkret
Angenommen, du bist Freelancer und mietest für 250 € netto im Monat einen Arbeitsplatz in einem Coworking Space. Zusätzlich fallen 40 € pro Monat für Meetingraum-Nutzung an.
Das ergibt:
250 € + 40 € = 290 € monatlich → 3.480 € pro Jahr
Diese Summe kannst du als voll abzugsfähige Betriebsausgabe geltend machen.
Bei einem Steuersatz von z. B. 30 % bedeutet das: Du sparst rund 1.000 € Steuern jährlich – ganz nebenbei.
Und das Beste: Du bekommst dafür einen professionellen Arbeitsplatz mit Infrastruktur – also kein Vergleich zu einem unergonomischen Platz am Wohnzimmertisch.
Psychologie + Produktivität: Nicht zu unterschätzen
Wer regelmäßig zwischen Couch, Küche und Kinderzimmer arbeitet, kennt das Gefühl: der Kopf bleibt im Freizeitmodus.
Ein externer Arbeitsplatz – egal ob Vollzeit oder hybrid genutzt – hilft dabei, klar zwischen Arbeit und Freizeit zu trennen. Das steigert nicht nur die Produktivität, sondern auch die mentale Gesundheit.
Dazu kommt: Studien zeigen, dass Menschen produktiver, kreativer und zufriedener sind, wenn sie in einem professionellen Umfeld mit anderen arbeiten – auch ohne direkten Austausch.
Für wen lohnt sich Coworking steuerlich besonders?
- Freelancer und Selbstständige, die keinen eigenen Büroraum zuhause haben
- Remote-Angestellte mit Nebenbusiness (z. B. als Gewerbetreibende oder Content Creator)
- Startups und Kleinunternehmer, die flexibel bleiben wollen
- Kreative & Coaches, die regelmäßig Kundentermine oder Workshops abhalten
Berufseinsteiger:innen, die sich ein professionelles Umfeld leisten möchten
Gerade für Gründer:innen ist es ein einfacher Hebel, die Fixkosten steuerlich effizient zu gestalten – und dabei gleichzeitig seriös aufzutreten.
Was sagt das Finanzamt dazu?
Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen:
- Eigenen Räumen (z. B. Homeoffice) – nur eingeschränkt absetzbar
- Fremd angemieteten Arbeitsplätzen – vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
Solange du die berufliche Nutzung belegen kannst (z. B. durch Verträge, Rechnungen, ggf. Fotos), akzeptiert das Finanzamt Coworking-Kosten problemlos.
Wichtig: Achte auf korrekte Rechnungsstellung – also mit deinem Namen, Adresse, Steuernummer und dem Hinweis auf berufliche Nutzung.
FAQ: Steuerfragen rund ums Coworking
Kann ich auch einzelne Coworking-Tage absetzen?
Ja – Tagespässe oder spontane Nutzungen zählen ebenfalls, solange du sie belegen kannst.
Muss ich das Coworking Space regelmäßig nutzen?
Nein, auch gelegentliche Nutzung kann ausreichen – wichtig ist nur der berufliche Zusammenhang.
Zählt das auch bei Teilzeit-Selbstständigkeit?
Ja – solange du Einnahmen erzielst, kannst du entsprechende Kosten anteilig geltend machen.
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Ein Coworking Space bringt nicht nur frischen Wind in deinen Arbeitsalltag, sondern macht sich auch steuerlich bezahlt.
Deine Vorteile auf einen Blick:
- ✅ Steuerlich absetzbar – alle Kosten als Betriebsausgabe geltend machen
- ✅ Professionelles Umfeld – mehr Fokus, bessere Außenwirkung
- ✅ Flexibel & zentral – arbeiten, wo andere nur vorbeifahren
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cowone entdeckenWas du NICHT absetzen kannst
So klar die Vorteile von Coworking steuerlich sind – es gibt auch Grenzen. Nicht alles, was im Coworking Space anfällt, erkennt das Finanzamt an:
- Kosten rein privater Natur – zum Beispiel ein privat genutzter Drucker oder privat bestellte Verbrauchsmaterialien
- Verpflegungskosten (z. B. Mittagessen im angeschlossenen Café) – diese zählen als private Lebenshaltungskosten
- Leistungen ohne ordnungsgemäße Rechnung – wer keine geschäftlich korrekte Rechnung mit Name, Adresse und Steuernummer erhält, kann den Betrag nicht absetzen
Wichtig: Die Coworking-Kosten müssen betrieblich veranlasst sein. Im Zweifelsfall gilt: Nur buchen, was du klar der Arbeit zuordnen kannst.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Viele Selbstständige verlieren unnötig Steuervorteile, weil sie kleine aber entscheidende Fehler machen. Die drei häufigsten:
- Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen
- Nutze ausschließlich Anbieter, die dir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen – mit deinem Namen, deiner Geschäftsanschrift und einem klaren Leistungsdatum. Ohne korrekte Rechnung kein Abzug.
- Vermischung von privaten und geschäftlichen Ausgaben
- Bezahle Coworking-Kosten immer über ein Geschäftskonto oder eine Firmenkarte. So bleibt die Trennung für das Finanzamt klar nachvollziehbar.
- Fehlende oder verspätete Buchung
- Erfasse jeden Coworking-Aufenthalt direkt – idealerweise automatisiert über eine Buchhaltungssoftware wie Lexoffice oder SevDesk. Coworking-Kosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden, solange die Belege vorhanden sind – prüfe also deine Unterlagen aus dem laufenden Jahr.
Tipp zur Dokumentation: Halte fest, wie oft und wofür du den Coworking Space genutzt hast – Kalendereinträge oder digitale Buchungsbelege reichen dem Finanzamt in der Regel aus.
Coworking auf Geschäftsreise: Was gilt?
Wer auf Geschäftsreise unterwegs ist und zwischendurch in einem Coworking Space arbeitet, kann diese Kosten ebenfalls als betrieblich veranlasst absetzen – vorausgesetzt, die berufliche Notwendigkeit ist dokumentiert. Das gilt auch für sogenannte Workation-Situationen, bei denen Reisen und Arbeit kombiniert werden, solange der berufliche Zweck nachweisbar im Vordergrund steht.
Wichtig: Reinekosten für die Unterkunft auf Privatreisen mit gelegentlicher Arbeitsnutzung fallen nicht darunter. Der Coworking-Arbeitsplatz selbst – also die Tagesgebühr oder das Ticket – ist jedoch in der Regel absetzbar.



