BGH gegen „Kanzlei im Coworking“: Ein Urteil, das der Arbeitsrealität hinterherläuft – und warum das alle betrifft
Das BGH-Urteil AnwZ (Brfg) 50/24 zur „Kanzlei im Coworking“ sorgt für Verunsicherung: Nach dem Tenor reicht eine Geschäftsadresse mit Post- und Telefonservice plus nur bei Bedarf buchbaren Meetingräumen nicht aus – verlangt wird ein dauerhaft eigener, jederzeit verfügbarer Raum. In diesem Artikel ordnen wir das Urteil ein, zeigen die Argumente von RAK/AGH/BGH, erklären, warum das kein generelles Coworking-Verbot ist und welche Konsequenzen das für Solo-Anwält:innen, Kanzleigründungen und flexible Standortmodelle hat. Dazu: Checkliste für rechtssichere Coworking-Setups, Best Practices zu Vertraulichkeit, DSGVO, Zugangskontrolle und Mandantenterminen – sowie der Reformbedarf von § 27 BRAO.











