Ein Bett im Büro – Traum oder Rechtsverstoß?
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Toggle„Könnte ich hier auch übernachten?“ – Diese Frage hören Betreiber:innen von Coworking Spaces öfter, als man denken würde. Zwischen der Suche nach einem festen Arbeitsplatz, steigenden Wohnkosten und dem Wunsch nach maximaler Flexibilität verschwimmen bei manchen Freelancer:innen oder Gründer:innen die Grenzen zwischen Leben und Arbeiten. Doch wo hört Coworking auf – und wo beginnt ein Mietverhältnis mit rechtlichen Konsequenzen?
In diesem Artikel werfen wir einen unterhaltsamen, aber fundierten Blick auf die absurdesten Anfragen aus dem Alltag eines Coworking Spaces, klären, was wirklich erlaubt ist, und zeigen, warum sich hinter kuriosen Fragen oft echte gesellschaftliche Entwicklungen verbergen.
Absurd, aber wahr: Die kuriosesten Anfragen im Coworking-Alltag
Hier eine kleine Auswahl echter oder sinngemäßer Anfragen, die Coworking-Anbieter regelmäßig erreichen:
- „Kann ich mein Haustier mitbringen – inklusive Terrarium?“
- „Ich arbeite nachts – darf ich einfach hier schlafen?“
- „Gibt es eine Dusche, falls ich morgens gleich aus dem Büro in den Tag starte?“
- „Ich wohne gerade nicht offiziell – könnte ich hier eine Meldeadresse angeben?“
- „Ich brauche nur eine Matratze und eine Steckdose, dann bin ich happy.“
Viele dieser Fragen wirken auf den ersten Blick wie Späße – sind es aber nicht. Die Kombination aus urbanem Wohnraummangel, wachsender Selbstständigkeit und Digital-Nomad-Mentalität führt dazu, dass Coworking Spaces zunehmend als Ersatzwohnform wahrgenommen werden.
Was ist erlaubt – und was nicht?
1. Wohnen im Büro – rechtlich ein No-Go
Nein, man darf in einem Büro nicht wohnen. Auch wenn es praktisch erscheint: Gewerbeflächen unterliegen anderen gesetzlichen Vorgaben als Wohnräume. Brandschutz, Sanitäreinrichtungen, Belüftung, Aufenthaltsräume – all das ist für Wohnzwecke gesetzlich geregelt.
Warum ist das wichtig?
- Versicherungen leisten im Schadensfall oft nicht, wenn das Büro zweckentfremdet genutzt wird.
- Kommunen können Bußgelder verhängen, wenn gewerbliche Räume als Wohnraum genutzt werden.
- Auch der Vermieter (oft ein übergeordneter Eigentümer) darf die sofortige Kündigung verlangen.
Ausnahme: Manche Immobilienprojekte bieten offiziell „Mischformen“ an, z. B. Live-Work-Lofts – aber das sind genehmigte Sonderformen, nicht klassische Coworking-Spaces.
2. Meldeadresse und ladungsfähige Anschrift – bitte nicht verwechseln
Viele Interessent:innen fragen: „Kann ich mich hier anmelden?“ – gemeint ist damit oft die Eintragung beim Einwohnermeldeamt. Diese ist in einem Coworking Space grundsätzlich nicht möglich, da es sich um keine Wohnadresse handelt.
Was hingegen erlaubt (und oft sogar angeboten) wird:
✅ Eine ladungsfähige Geschäftsadresse für das Handelsregister, das Impressum oder die Gewerbeanmeldung.
Achtung: Eine ladungsfähige Anschrift bedeutet, dass unter dieser Adresse regelmäßig Zustellungen durch Behörden und Gerichte möglich sein müssen. Das ist mit einem einfachen Briefkasten oft nicht gewährleistet – hier braucht es Personal vor Ort und klare Erreichbarkeit.
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Warum diese Anfragen zunehmen – ein Blick hinter die Kulissen
Die Flut solcher Fragen ist kein Zufall. Sie spiegelt gesellschaftliche Spannungen und Veränderungen:
- Wohnen wird teurer: In Städten wie Berlin, Köln oder Hamburg zahlen viele über 50 % ihres Einkommens für Miete.
- Die Grenzen zwischen Leben & Arbeit verschwimmen: Dank Laptops und Smartphones ist ortsunabhängiges Arbeiten heute Realität.
- Flexible Arbeitsformen brauchen flexible Räume: Wer kein festes Zuhause hat – sei es aus Wahl oder Not – sucht Alternativen.
Coworking Spaces werden so zu Scharnieren zwischen Wohnwelt und Arbeitswelt – und geraten dadurch zunehmend in rechtliche Grauzonen.

Wie Coworking-Anbieter damit umgehen
Professionelle Coworking Spaces setzen auf klare Kommunikation:
- Transparente Regeln: Hausordnung & AGB schließen Übernachtung und Wohnnutzung explizit aus.
- Raum für Gespräche: Seriöse Anbieter reagieren empathisch – und helfen ggf. mit Tipps zu Übergangsunterkünften.
- Klare Positionierung: Einige Anbieter betonen gezielt, dass sie keine Briefkastenfirma oder „Notunterkunft“ sind – sondern echte Geschäftspartner für Gründer:innen.
Fazit: Wohnen im Büro? Lieber nicht – aber arbeiten mit Adresse, das geht!
Auch wenn manche Anfragen skurril klingen: Sie erzählen von echten Herausforderungen. Coworking Spaces sind kein Ersatz für Wohnraum, aber sie bieten eine professionelle, flexible Arbeitsumgebung mit seriösem Geschäftsauftritt – inklusive ladungsfähiger Adresse.
Wer gründen oder wachsen will, braucht nicht gleich ein eigenes Gebäude. Aber eben auch kein Büro mit Matratze. Stattdessen: Ein fairer Ort zum Arbeiten, Netzwerken – und ein klarer Schnitt zum Feierabend.